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Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen bei der Arbeit mit AccountPlus. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Dokumentations- und Tools-Seite. Senden Sie bitte alle Fragen, Hinweise oder Bug Reports an support@kn-info.de. Wir werden in kürzester Zeit darauf reagieren. (F) Kann die Finanzbuchhaltung über mehrerer Finanzjahre geführt werden? (A)
Die FiBu in AccountPlus kann über beliebig viele Finanzjahre geführt werden. Es gibt das aktuelle Jahr (FJ0), das Vorjahr (FJ1) und die Vorvorjahre (FJ2 bis FJx). Es kann während des aktuellen Jahres das Folgejahr eröffnet werden, es wird dann zum aktuellen Jahr und das bisherige aktuelle Jahr wird zum Vorjahr (dies gilt unbeschadet, ob das Folgejahr vorzeitig , z.B. im November, eröffnet wurde oder nicht). (F) Kann das Vorjahr weiter bebucht werden? (A)
Das Vorjahr kann nach dem Jahresabschluss weiter bebucht werden. Damit entsteht allerdings ein neuer Schlusssaldo des Vorjahres, der im bisherigen Soldovortrag auf das aktuelle Jahr nicht enthalten ist. Das wird mit der Wiederholung des Jahresabschlusses des Vorjahres richtig gestellt. Der Jahresabschluss des Vorjahres kann beliebig oft wiederholt werden. Die Wiederholung ist nicht nach jeder einzelnen Buchung im Vorjahr notwendig, es können Buchungen über eine beliebige Zeitspanne zusammengefasst werden. Die Wiederholung des Jahresabschlusses sollte aber spätestens vor wichtigen Auswertungen erfolgen. Fazit: Hinweise: (F) Ein Kunde erhält einen Preis, der verhandelt wurde. Ist es dann richtig, den Preis bei der Leistungserfassung im Auftrag manuell abzuändern? (A) Ja. Sie können alle Preise in der Positionserfassung individuell ändern. (F) Muß bei jedem Auftrag in der Leistungserfassung eine Menge eingegeben werden? (A) Eine Menge DÜRFEN Sie NUR bei Standardleistungen (Leistungskürzel S) angeben, bei allen anderen Leistungsarten belassen Sie die Menge in der Auftragsbestätigung bitte bei 0. Das Programm rechnet alle Mengen selbst aus. (F) Kann man einen bereits gelöschten Auftrag wieder zur Abrechnung freigeben? Wenn ja, wie? (A) Ein gelöschter Auftrag ist gelöscht und damit nicht mehr reaktivierbar. Ein Auftrag, für den (nur) eine Schlußrechnung gedruckt wurde, kann jedoch reaktiviert werden. Wählen Sie dazu innerhalb der Auftragskopferfassung den Menüpunkt Zusätze - Auftrag reaktivieren. Passen Sie danach gegebenenfalls die Felder "Nächste Abrechnung ab" in der Kopferfassung, "Nächste Abrechnung ab" in der Positionserfassung für periodische Leistungen und Kontingente sowie "Daten ab" in den Accounts an. |
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© k+n Informationssysteme GmbH. Last modified 2004/04/06.